TÜV | Hauptuntersuchung

Wir bieten TÜV (Hauptuntersuchung) und AU für alle Fahrzeuge (Pkw, Lkw und Wohnmobile)

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Alle Jahre wieder – muss auch Ihr Fahrzeug zum TÜV (Hauptuntersuchung) bzw. muss die AU (Abgasuntersuchung) durchgeführt werden.

Alle Jahre wieder – muss auch Ihr Fahrzeug zum TÜV (Hauptuntersuchung) bzw. muss die AU (Abgasuntersuchung) durchgeführt werden. Nutzen Sie doch unseren umfangreichen TÜV-Service für den Landkreis Leer (Ostfriesland) und das angrenzende Emsland. Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Fragen zum TÜV, zur Hauptuntersuchung und zur AU.  Dabei bieten wir TÜV und AU für Pkw, Lkw und auch für Wohnmobile an.

Wann muss welches Fahrzeug zum TÜV (Hauptuntersuchung)?

Immer wieder hören wir die Frage, wann welches Fahrzeug (Pkw, Lkw, Wohnmobil, Anhänger) zum TÜV (Hauptuntersuchung) muss. Gemeinsam mit dem ADAC haben wir Ihnen hier alle Prüfintervalle für TÜV und Abgasuntersuchung (AU) zusammengefasst:

Fahrzeugart
Zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
Erste Unter-
suchung nach  Monaten
Folgende
Untersuchungen in  
Krafträder 1) und Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e
24 alle 24
PKW 2) nach 36 alle 24
Wohnmobile 3)
– bis 3.5 t. nach 36 alle 24
– über 3.5 t bis 7.5 t. nach 24 alle 24  ;
ab 7. Zul.-Jahr
alle 12
– über 7.5 t. nach 12 alle 12
Anhänger 4)
– ungebremst nach 36 alle 24
– bis 750 kg nach 36 alle 24
– über 750 kg bis 3.500 kg nach 24 alle 24
– über 3.5 t. bis 10 t. nach 12 alle 12
Lkw / Nutzfahrzeuge 5)
– bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit nach 24 alle 24
– bis 3.500 kg nach 24 alle 24
– über 3.500 bis 7.500 kg nach 12 alle 12

1 auch sog. „Trikes“, sofern als Kraftrad zugelassen

2 allgemein mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen

3 Hauptuntersuchung setzt gültige Prüfung der Flüssiggasanlage voraus

4 auch Wohnanhänger

5 Auswahl; Gesamtübersicht der Regelungen für Nutzfahrzeuge und Anhänger siehe BGBl Nr. 11 vom 8. März 2006, S. 470, www.bgbl.de

Quelle: ADAC

 

Wir kontrollieren vor dem TÜV und der AU Ihr Fahrzeug

Es ist selbstverständlich, dass wir Ihr Fahrzeug natürlich, bevor wir es zum TÜV in unserem Hause anmelden, genau kontrollieren. Sollten wir gravierende Mängel finden, die zu einer negativen TÜV-Bewertung führen könnten, machen wir Sie natürlich im Vorfeld darauf aufmerksam und sprechend mit Ihnen mögliche Reparaturen ab.